Allgemeine Lärmauflagen

Allgemeine Auflagen zu Schall und Lärm
Auflagen zu Lärm und Schall, oder Schallschutz werden durch Bund, Länder sowie durch Kommunen geregelt.
Hier wird auch unterschieden, wo die jeweils gültigen Verordnungen ihre Anwendung finden.
Die nachfolgenden Auflistungen stellen daher nur einen Anhaltspunkt dar. Spezifische Richtlinien müssen Sie ggf. bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt erfragen.

Eine der wichtigsten Regelungen zum Schallschutz findet sich in der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - kurz TA Lärm.

Die wichtigsten Regelungen hieraus finden Sie bei uns auf einen Blick:

Immissionsrichtwert tags (6:00 bis 22:00 Uhr)
Immissionsrichtwert nachts (22:00 bis 6:00 Uhr)

Industriegebiete: 
tags 70 dB(A)     nachts 70 dB(A)

Gewerbegebiete:
tags 65 dB(A)     nachts 50 dB(A)

Urbane Gebiete: 
tags 63 dB(A)     nachts 45 dB(A)

Kern-, Dorf- und Mischgebiete: 
tags 60 dB(A)      nachts 45 dB(A)

Allgemeine Wohngebiete: 
tags 55 dB(A)     nachts 40 dB(A)

Reine Wohngebiete: 
tags 50 dB(A)     nachts 35 dB(A)

Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten:  
tags 45 dB(A)      nachts 35 dB(A)


Bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden gilt:
tags 35 dB(A)      nachts 25 dB(A)

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