Nachbarschaftslärm

Laute Nachbarschaft?
Ihre Nachbarschaft können Sie sich leider selten aussuchen. 
Wenn ein gutes Verhältnis da ist, dann kann man über alles reden. 
Wenn Sie aber schon vielfach den Anlauf genommen haben und kommen nicht weiter, hilft leider nur noch der juristische Weg.

Getrampel, Möbel- und Stühlerücken, Geschrei, Türenschlagen, laute Musik oder Fernsehen, Tierlärm wie Hundegebell oder elektrische sowie motorisierte Geräte wie z.B. Staubsauger, Bohrmaschinen, Laubbläser oder Rasenmäher... etc. - die Liste kann so endlos weitergeführt werden. 
In der Sache sind aber Sie oder Ihre Familie, besonders wenn Sie noch kleine Kinder haben oder früh und erholt aufstehen müssen, im Nachteil.

Doch was tun in so einem Falle? 
Die Hausverwaltung oder das Ordnungsamt kann auch nur empfehlen ein Protokoll zu führen. 
(hier kostenlos zum Download: AKUSTIO Lärmprotokoll)
Dies hat aber juristisch schon wieder nur eine sehr beschränkte Aussagekraft. 
Juristische Verwertbarkeit erhält man tatsächlich nur in Verbindung mit einer unabhängigen Messung, die vor allem die Lautstärke normkonform ermittelt. 

Unser Rat für Sie:
- Nehmen Sie unbedingt Kontakt zu ebenfalls betroffenen Nachbarn oder Geschädigten auf. 
- Notieren Sie sich wichtige Lärmereignisse im bereitgestellten Protokoll.
- Lassen Sie Zeugen (am besten nicht aus der Familie) unterschreiben.
- Nehmen Sie Kontakt zum Vermieter, zur Hausverwaltung oder zum Ordnungsamt auf.
- Prüfen Sie, ob Ihre Rechtschutzversicherung einen Beratungstermin bei einem Anwalt erlaubt.
- Lassen Sie ein qualifizierte Messung vornehmen.

Gerne beraten wir Sie hier eingehend. 


Ebenfalls intereessant: Allgemeine Lärmauflagen
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