Mietminderung bei Lärmbelästigung

Lärm - Grund für Mietminderung?
Tatsächlich - Ja!

Sie können nichts dafür, wenn Sie ständig durch laute Geräusche aus dem Takt gebracht werden.
Diverse Urteile von Gerichten bestätigen, dass Lärm eine so große Beeinträchtigung Ihres Lebensumfeldes darstellt, dass Sie dies monetär oder wie auch immer geltend machen können.

Eine ständig strittige Frage hierbei ist:
Kann ich eine Mietminderung geltend machen, wenn die Nachbarn zu laut sind?

Miete bedeutet immer, dass die Immobilie oder Ihr Domizil nicht ihr Eigentum ist. Insofern gibt es aber klare Regelungen, dass der Vermieter oder die Hausverwaltung in gewisser Weise für Ihre Behaglichkeit und Ihr Wohlbefinden zur Verantwortung gezogen werden können.

Fühlen Sie sich ständig durch laute Nachbarn im eigenen Hause gestört, dann müssen Sie dies nicht akzeptieren!

Nicht nur die Hausordnung sondern auch ganz klare gesetzliche Richtlinien stehen Ihnen zur Seite. 

Wird Ihren Bedürfnissen nach Ruhe auch nach mehreren Hinweisen an den Vermieter oder die Hausverwaltung nicht nachgekommen, dann können Sie eine Mietminderung in Erwägung ziehen.
(Dies ist keine Rechtsberatung, sondern beruht nur auf unserer Erfahrung. Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an einen Rechtsbeistand)

Unser Tipp für Lärm im Haus:

- Sprechen Sie mit dem Verursacher und versuchen Sie eine gütliche Einigung
- Informieren Sie Ihren Vermieter oder Hausverwaltung
- Finden Sie Mitgeschädigte, die dies genau so bezeugen können
- Führen Sie ein Lärmprotokoll
- Führen Sie das Protokoll über mindestens 4 Wochen
- Lassen Sie das Protokoll von unabhängigen Zeugen unterschreiben
- Rechtsschutzversicherung: Suchen Sie einen Anwalt auf
- Lassen Sie ein qualifiziertes Schall- / Lärmprotokoll von uns erstellen

Mit diesen Tipps können Sie wichtige Punkte abdecken, die zu Mietminderungen von bis zu 20% führen können.
(Zahlen beruhen auf eigener Erfahrung sowie aus Urteilen von Gerichten sowie Presseartikeln)

Übrigens: eine vorbehaltliche Zahlung der Miete ist ein sicherer Weg, um nicht gleich etwas kaputt zu machen.
Im Zweifelsfall müssen Sie immer mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen.

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